| Mündelgeldanlage in Fonds |
| Die vormundschafsgerichtliche
Genehmigung der Mündelgeldanlage in Aktienfonds ist möglich.
Eine Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht kann nicht allein mit einem
Hinweis auf das Risiko von Kursschwankungen erfolgen. Eine sachgerechte
Abwägung ist im Einzelfall schon wegen der wirtschaftlichen Vorteile
vorzunehmen.
OLG Köln - Az: 16 WX 93/00 |