| Keine Mittellosigkeit bei Immobilienvermögen |
| Ein Betreuter ist auch dann
nicht mittellos, wenn die Verwertung des Grundstücksvermögens,
über das er verfügt, längere Zeit in Anspruch nimmt. Es
ist rechtlich nicht möglich, bis zur Abwicklung der Verwertung die
Vergütung des Betreuers darlehensweise aus der Staatskasse vorzustrecken.
Landgericht Koblenz, 14.11.2001
- Az: 2 T 535/01
|