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Mittellosigkeit trotz Grundvermögens
An der " Verwertbarkeit " von Vermögen des Betreuten für die Vergütung des Betreuers fehlte es, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht, wenn die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar ist oder wenn sie nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann.

BayObLG, Beschluss vom 7.20.7. 2001 - 3 Z BR 182/01
Quelle: NJW RR 2001,1515