| Mittellosigkeit trotz Grundvermögens |
| An der " Verwertbarkeit
" von Vermögen des Betreuten für die Vergütung des Betreuers
fehlte es, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches
Hindernis entgegensteht, wenn die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar
ist oder wenn sie nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann.
BayObLG, Beschluss vom 7.20.7.
2001 - 3 Z BR 182/01
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