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Unterbringungsverfahren und Bestellung eines VerfahrenspflegersIn einem Unterbringungsverfahren
kann das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz
2 FamFG von einer erneuten Anhörung des Betroffenen absehen, wenn
das Gericht des ersten Rechtszugs bei der Anhörung des Betroffenen
zwingende Verfahrensvorschriften verletzt hat.
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