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Vergütung des Verfahrenspflegersa) Der anwaltliche Verfahrenspfleger
kann eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen,
soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen
hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen
Rechtsanwalt zuziehen würde.
b) Die gerichtliche Feststellung, dass eine anwaltsspezifische Tätigkeit erforderlich ist, ist für die anschließende Kostenfestsetzung bindend. Auf die Frage, wie bzw. ob die Erforderlichkeit im Einzelnen durch das Gericht begründet ist, kommt es nicht an. |