Verfahrenspfleger,
wenn Betroffener nicht über Betreuerentlassung entscheiden kann?
Stellt sich bei der Anhörung
des Betroffenen zur Entlassung des Betreuers heraus, dass der Betroffene
die Frage des Betreuerwechsels offenkundig nicht versteht, so ist die Bestellung
eines Verfahrenspflegers erforderlich. Nur auf diesem Wege kann dem grundgesetzlichen
Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör hinreichend entsprochen
werden.