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Verfahrenspfleger, wenn Betroffener nicht über Betreuerentlassung entscheiden kann?

Stellt sich bei der Anhörung des Betroffenen zur Entlassung des Betreuers heraus, dass der Betroffene die Frage des Betreuerwechsels offenkundig nicht versteht, so ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich. Nur auf diesem Wege kann dem grundgesetzlichen Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör hinreichend entsprochen werden.
KG, 16.9.2008 - Az: 1 W 259/08
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