| Recht auf Teilnahme an Anhörungen |
| Ist dem Betroffenen in einer
Unterbringungsgenehmigungssache ein Verfahrenspfleger bestellt, ist dieser
vom Gericht an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen, insbesondere zur
persönlichen Anhörung des Betroffenen zu laden. Einen etwaigen
Verlegungsantrag des Verfahrenspflegers darf der Richter nur aus einem
triftigen Grund ablehnen.
BayObLG, Beschluss v. 20.08.2001
– 3 Z BR 250/01
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