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Fehlverhalten eines Mitarbeiters eines BetreuungsvereinsWird ein Mitarbeiter eines
Betreuungsvereins fortwährend von den Vormundschaftsgerichten als
Betreuer eingesetzt, so belegt dies, dass er keineswegs allgemein als ungeeignet
angesehen wird. Ein Fehlverhalten führt nicht zwingend zur generellen
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