Betreuungsleistungen
eines Betreuungsvereins sind steuerfrei
Die von einem Betreuungsverein,
der einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen
ist, durch seine Vereinsbetreuer erbrachten Betreuungsleistungen sind sowohl
gegenüber bemittelten als auch gegenüber mittellosen Personen
steuerfrei gemäß § 4 Nr. 18 UStG bzw. nach Art. 13 A Abs.
1 Buchstabe g) i.V.m. Art. 13 A Abs. 2 Buchstabe a) 3. Spiegelstrich der
Richtlinie 77/388/EWG (jetzt: Artikel 132 und Artikel 133 der Richtlinie
2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem,
MwStSystRL).