| Vergütung eines Vereinsbetreuers für periodisch erstellte Abrechnungen? |
| Der Zeitaufwand für
die Erstellung von Turnus-Abrechnungen ist einem Vereinsbetreuer, der von
der jährlichen Rechnungslegung befreit ist und der bei der Abrechnung
seiner Vergütungen den Zeitaufwand für die Kontrolle der Zahlungsein-
und -ausgänge in Rechnung stellt, nicht zu vergüten. Die Dokumentation
des Zahlungsverkehrs ist Grundlage der dem Betreuer obliegenden Schlußrechnung
ist. Periodisch erstellte Abrechnungen sind daher nicht zur pflichtgemäßen
Ausübung der Betreuertätigkeit erforderlich.
Brandenburgisches OLG, 22.9.2006 - Az: 11 Wx 26/03 |