Rechtsbeschwerde bei Unterbringungssache

Betreuungsrecht

In einer Unterbringungssache im Sinn des § 312 FamFG ist die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen einen Beschluss, mit dem das Beschwerdegericht die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverweist, nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat.


BGH, 15.07.2015 - Az: XII ZB 144/15

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