- Betreuungsrecht
- Urteile
Vorläufige Unterbringung - bei drei Monaten ist Schluss!
Betreuungsrecht
Die Gesamtdauer einstweiliger Anordnungen über eine vorläufige Unterbringung darf in derselben Angelegenheit drei Monate nicht überschreiten.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin *
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet
Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.961 Beratungsanfragen
Sehr ausführliche und detalierte Beratung. Ich war sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung zu einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis.
Dr. Jutta Waizenegger, Isny