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Vorläufige Unterbringung - bei drei Monaten ist Schluss!

Betreuungsrecht

Die Gesamtdauer einstweiliger Anordnungen über eine vorläufige Unterbringung darf in derselben Angelegenheit drei Monate nicht überschreiten.


LG Lübeck, 04.02.2015 - Az: 7 T 29/15

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Dr. Jutta Waizenegger, Isny