Unterbringung ohne entsprechenden Aufgabenkreis genehmigt ...

Betreuungsrecht

Die "Genehmigung" einer Unterbringungsmaßnahme erfordert, dass dem bestellten Betreuer die einschlägigen Aufgabenkreise übertragen sind. "Genehmigt" das Amtsgericht eine - in der zu entscheidenden Fallgestaltung vorläufige - Unterbringung, obwohl der Betreuer einen solchen Antrag nicht gestellt hat und mangels notwendiger Aufgabenkreise auch nicht hat stellen können,

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