Unterbringung
ohne entsprechenden Aufgabenkreis genehmigt ...
Die "Genehmigung" einer
Unterbringungsmaßnahme erfordert, dass dem bestellten Betreuer die
einschlägigen Aufgabenkreise übertragen sind. "Genehmigt" das
Amtsgericht eine - in der zu entscheidenden Fallgestaltung vorläufige
- Unterbringung, obwohl der Betreuer einen solchen Antrag nicht gestellt
hat und mangels notwendiger Aufgabenkreise auch nicht hat stellen können,