![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Anhörung von betroffenen Jugendlichen im BeschwerdeverfahrenGrundsätzlich ist bei
Unterbringungssachen nach §§ 70 - 70n FGG auch im Beschwerdeverfahren
der betroffene Jugendliche nochmals zu hören. Nur dann, wenn unter
Berücksichtigung der gesamten Aktenlage nicht zu erwarten ist, dass
|