Unterbringung
ohne Gutachten zur Unterbringungsnotwendigkeit?
Liegt kein verwertbares
Gutachten zur Frage der Unterbringungsnotwendigkeit vor, so darf das Gericht
keine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung
anordnen. Zur Gutachtenerstellung ist es erforderlich, dass ein Sachverständiger,
der regelmäßig Arzt für Psychiatrie sein soll, in jedem
Fall aber Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben muss, den Betreuten
persönlich untersucht und befragt.