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Unterbringung ohne Gutachten zur Unterbringungsnotwendigkeit?

Liegt kein verwertbares Gutachten zur Frage der Unterbringungsnotwendigkeit vor, so darf das Gericht keine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung anordnen. Zur Gutachtenerstellung ist es erforderlich, dass ein Sachverständiger, der regelmäßig Arzt für Psychiatrie sein soll, in jedem Fall aber Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben muss, den Betreuten persönlich untersucht und befragt.
LG Berlin, 9.2.2009 - Az: 83 T 42/09
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