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Unterbringung für Heilbehandlung - Präzise Beschreibung erforderlich!
Wird eine Unterbringung eines Betreuten genehmigt, um eine Heilbehandlung durchzuführen, so ist die zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben. Ist dem Beschluß die zu behandelnde Krankheit sowie die Behandlungsart zu entnehmen, so genügt dies regelmäßig. Enthält der Beschluß keine Angaben über die zu verwendenden Arzneimittel oder Wirkstoffe und deren Höchstdosierung sowie Verabreichungshäufigkeit, so führt dies allein nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung der Unterbringung.

OLG Karlsruhe, 5.7.2007 - Az: 19 Wx 44/06