| Unterbringung für Heilbehandlung - Präzise Beschreibung erforderlich! |
| Wird eine Unterbringung
eines Betreuten genehmigt, um eine Heilbehandlung durchzuführen, so
ist die zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben.
Ist dem Beschluß die zu behandelnde Krankheit sowie die Behandlungsart
zu entnehmen, so genügt dies regelmäßig. Enthält der
Beschluß keine Angaben über die zu verwendenden Arzneimittel
oder Wirkstoffe und deren Höchstdosierung sowie Verabreichungshäufigkeit,
so führt dies allein nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung der
Unterbringung.
OLG Karlsruhe, 5.7.2007 - Az: 19 Wx 44/06 |