Bei einer beabsichtigten
geschlossenen Unterbringung auf dem Wege der einstweiligen Anordnung ist
ein zeitnahes ärztliches Zeugnis erforderlich, das konkrete Angaben
über die beabsichtigte Behandlung und den gewünschten Behandlungserfolg
sowie über die Nachteile enthält, die bei einer Behandlung ohne