| Patientenverfügung gegen Unterbringung? |
| Schließt eine mit
einer Vorsorgevollmacht verbundene Patientenverfügung die stationäre
psychiatrische Behandlung aus, so steht dies einer Unterbringung auf der
Grundlage des § 11 PsychKG Nordrhein-Westfalen nicht entgegen, sofern
der Vorsorgebevollmächtigte den Schutz des Betroffenen bei einer erheblichen
Eigengefährdung nicht gewährleisten kann.
OLG Hamm, 19.12.2006 - Az: 15 W 126/06 |