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Unterbringung bei Gefahr von Fehlhandlungen?
Mit dem Hinweis auf die Gefahr von Fehlhandlungen kann eine für eine Unterbringung erforderliche erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen nicht begründet werden. Von Amts wegen sind andere Möglichkeiten der Gefahrenabwendung zu ermitteln.

Schleswig-Holsteinisches OLG - 2 W 10/03