| Unterbringung bei Gefahr von Fehlhandlungen? |
| Mit dem Hinweis auf die
Gefahr von Fehlhandlungen kann eine für eine Unterbringung erforderliche
erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen
nicht begründet werden. Von Amts wegen sind andere Möglichkeiten
der Gefahrenabwendung zu ermitteln.
Schleswig-Holsteinisches OLG - 2 W 10/03 |