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Zwangsweise Unterbringung - wer darf sie veranlassen?
Die vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik kann nicht von jedem Arzt veranlaßt werden. Das die Unterbringung anordnende Gericht darf sich nur auf ein Zeugnis stützen, daß von einem erkennbar in der Psychiatrie erfahrenen Arzt stammt. Wird dies nicht beachtet, so ist die gerichtliche Einweisung fehlerhaft und daher rechtswidrig.

OLG Zweibrücken - AZ: 3 W 89/02