| Zwangsweise Unterbringung - wer darf sie veranlassen? |
| Die vorläufige Unterbringung
in einer psychiatrischen Klinik kann nicht von jedem Arzt veranlaßt
werden. Das die Unterbringung anordnende Gericht darf sich nur auf ein
Zeugnis stützen, daß von einem erkennbar in der Psychiatrie
erfahrenen Arzt stammt. Wird dies nicht beachtet, so ist die gerichtliche
Einweisung fehlerhaft und daher rechtswidrig.
OLG Zweibrücken - AZ: 3 W 89/02 |