Umgangsverbot
zwischen Betreutem und seinem volljährigen Kind - Beschwerdebefugnis
des Kindes?
Beim Umgang eines volljährigen
Kindes mit seinem unter Betreuung stehenden Elternteil handelt es sich
um ein subjektives Recht. Sofern der Kontakt durch richterlichen Beschluß
oder eine betreuerseitige Einzelmaßnahme eingeschränkt wird,
so ergibt sich hieraus eine Beschwerdeberechtigung des Kindes, da die Maßnahme
in den grundgesetzlich geschützten Kernbereich des Art. 6 GG eingreift
und daher der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.