Für
Pflegeplätze vermögender Heimbewohner besteht kein Anspruch auf
Pflegewohngeld
Pflegeheimbetreiber können
für Heimbewohner mit eigenem Vermögen oberhalb der Sozialhilfegrenze
(derzeit 2.301 Euro) kein Pflegewohngeld beanspruchen. Der Anspruch ist
an die Sozialhilfebedürftigkeit der Heimbewohner gekoppelt, so dass
– wie im Sozialhilferecht - neben dem Einkommen der Bewohner auch deren
Vermögen zu berücksichtigen ist.