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Für Pflegeplätze vermögender Heimbewohner besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld

Pflegeheimbetreiber können für Heimbewohner mit eigenem Vermögen oberhalb der Sozialhilfegrenze (derzeit 2.301 Euro) kein Pflegewohngeld beanspruchen. Der Anspruch ist an die Sozialhilfebedürftigkeit der Heimbewohner gekoppelt, so dass – wie im Sozialhilferecht - neben dem Einkommen der Bewohner auch deren Vermögen zu berücksichtigen ist.
OVG NRW, 9.5.2003 - Az: 16 A 1594 – 1600/02
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