| Für Pflegeplätze vermögender Heimbewohner besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld |
| Pflegeheimbetreiber können
für Heimbewohner mit eigenem Vermögen oberhalb der Sozialhilfegrenze
(derzeit 2.301 Euro) kein Pflegewohngeld beanspruchen. Der Anspruch ist
an die Sozialhilfebedürftigkeit der Heimbewohner gekoppelt, so dass
– wie im Sozialhilferecht - neben dem Einkommen der Bewohner auch deren
Vermögen zu berücksichtigen ist.
OVG NRW, 9.5.2003 - Az: 16 A 1594 – 1600/02 |