Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber einem Betreuten

Betreuungsrecht

Die Erklärung eines Ehegatten über den Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments kann dem Betreuer des anderen Ehegatten jedenfalls nicht aufgrund dessen Geschäftskreis „Postvollmacht“ wirksam zugestellt werden. Damit hatte der Erblasser das gemeinschaftliche Testament nicht wirksam widerrufen, weil es an der erforderlichen Zustellung an seine Ehefrau mangelte.

Nach der in der veröffentlichten Rechtsprechung einhellig und im Schrifttum ganz überwiegenden Auffassung ist ein Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber einem geschäfts- und testierunfähigen Ehepartner möglich.

Der gegenüber dem Betreuer erklärte Widerruf war jedoch unwirksam, weil die Entgegennahme von dessen Geschäftskreis und damit von dessen Empfangsvollmacht nicht gedeckt war.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.136 Bewertungen) - Bereits 360.134 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert! Vielen Dank nochmal

Verifizierter Mandant

Für mein Problem gab es keine Lösung. Das hat mir Herr Schmitz entsprechend ausgeführt. Der mögliche Aufwand wäre extrem gewesen, die ...

Kai Stiglat, Bad Herrenalb