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Grundbedürfnisse der Kinder müssen erfüllt werden!

Kann die unter Betreuung stehende Mutter das Bedürfnis der Kinder nach Sicherstellung der physiologischen Grundbedürfnisse nur eingeschränkt erfüllen, so ist der Entzug der elterlichen Sorge gegenüber der Mutter und Fremdunterbringung der im Haushalt der Mutter lebenden Kinder gerechtfertigt. Dies betrifft
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