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Grundbedürfnisse der Kinder müssen erfüllt werden!Kann die unter Betreuung
stehende Mutter das Bedürfnis der Kinder nach Sicherstellung der physiologischen
Grundbedürfnisse nur eingeschränkt erfüllen, so ist der
Entzug der elterlichen Sorge gegenüber der Mutter und Fremdunterbringung
der im Haushalt der Mutter lebenden Kinder gerechtfertigt. Dies betrifft
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