Rücktritt
vom Erbvertrag wegen unterbliebener Pflegeleistungen
Ist mit einem Erbvertrag,
durch den der Erblasser den Bedachten zum Erben bestimmt, ein gegenseitiger
Vertrag unter Lebenden verbunden, in dem der Bedachte sich zum Erbringen
von Pflegeleistungen verpflichtet und der Erblasser weitere Verpflichtungen
übernimmt (hier: keine Veräußerung oder Belastung seines