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Betreuungs- und Unterbringungssachen - Rechtsbeschwerden oder andere Rechtsbehelfe zum BGHSeit Inkrafttreten des FamFG
können Rechtsbeschwerden oder andere Rechtsbehelfe zum BGH in Betreuungs-
und Unterbringungssachen von einem Beteiligten nur und ausnahmslos durch
einen bei BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.
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