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Grundbuchamt muss Vertretungsmacht eines Betreuers zur Abgabe einer Löschungsbewilligung überprüfenAuch dann, wenn eine betreuungsgerichtliche
Genehmigung zur Abgabe einer Löschungsbewilligung vorliegt, muss das
Grundbuchamt die Vertretungsmacht des Betreuers zur Abgabe der Löschungsbewilligung
selbständig überprüfen.
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