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Solidarvollmacht und ihre FolgenHaben mehrere Personen jeweils
gleichrangige Vollmachten (Solidarvollmacht) erhalten, so kann ohne abweichende
Bestimmungen keiner der Bevollmächtigten die Vollmacht von anderen
widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig
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