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Keine Beratungshilfe, wenn keine anwaltliche Hilfe benötigt wird!

Es wird keine anwaltliche Hilfe benötigt, wenn für die Angelegenheit ein Betreuer bestellt ist. Daher kann in diesem Fall auch keine Beratungshilfe gewährt werden.
AG Koblenz, 23.12.2009 - Az: 40 UR IIa 640/09
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