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Feststellung einer berufsmässigen PflegschaftDas Gericht hat festzustellen,
ob die Pflegschaft berufsmäßig erfolgt oder nicht. Diese Feststellung
soll bei der Bestellung erfolgen, kann aber auch später noch vom Beschwerdegericht
oder auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren und zudem auch für
die Vergangenheit erfolgen.
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