Kündigung
des Mietverhältnisses durch den Betreuer
Wird ein allein mit der
Betroffenen bestehendes Mietverhältnis mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
durch den Betreuer gekündigt, so ist der ebenfalls in der Wohnung
lebende Sohn der Betroffenen zur Beschwerde gegen die Genehmigung nicht
befugt. Auch seine Erbenstellung nach dem zwischenzeitlichen Tod der Betroffenen
ändert hierdran nichts.