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Geschäftsunfähiger Arbeitnehmer und KündigungEine gegenüber einem
wegen einer psychischen Erkrankung geschäftsunfähigen Arbeitnehmer
ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Auch der Umstand, dass die
Geschäftsunfähigkeit von einem Gutachter erst im Nachhinein festgestellt
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