| Anhörung des Betreuten wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis - muss ehemaliger Betreuer geladen werden? |
| Es ist nicht verfahrensfehlerhaft,
wenn der ehemalige Betreuer nicht zu einer Anhörung des Betreuten
geladen wird, nachdem der Betreuer Beschwerde gegen seine Entlassung wegen
zerrüttetem Vertrauensverhältnis zum Betroffenen eingereicht
hat. Es gibt insoweit kein zwingendes Anwesenheitsrecht des ehemaligen
Betreuers.
OLG München, 17.9.2008 - Az: 33 Wx 84/08 |