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Anhörung des Betreuten wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis - muss ehemaliger Betreuer geladen werden?

Es ist nicht verfahrensfehlerhaft, wenn der ehemalige Betreuer nicht zu einer Anhörung des Betreuten geladen wird, nachdem der Betreuer Beschwerde gegen seine Entlassung wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis zum Betroffenen eingereicht hat. Es gibt insoweit kein zwingendes Anwesenheitsrecht des ehemaligen Betreuers.
OLG München, 17.9.2008 - Az: 33 Wx 84/08
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