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Testamentsvollstrecker hat kein Beschwerderecht gegen Ablehnung einer BetreuerentlassungIst ein Betreuter als Erbe
eines Nachlasses eingesetzt, so hat der Testamentsvollstrecker grundsätzlich
kein Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Entlassung eines berufsmäßigen
Betreuers, der den Aufgabenkreis der Vermögenssorge inne hat.
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