![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Koppelung eines Servicevertrages an den Mietvertrag (Betreutes Wohnen)Die Bindung des Servicevertrages
an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens
("Service-Wohnen") ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.
|