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Koppelung eines Servicevertrages an den Mietvertrag (Betreutes Wohnen)
Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens ("Service-Wohnen") ist grundsätzlich nicht sittenwidrig.

BGH, 23.2.2006 – Az: III ZR 167/05