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Freibeträge bei PflegeaufwendungenDie Zwangsläufigkeit
der erbrachten Aufwendungen ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung
des Pflegepauschbetrages (§ 33b Abs 6 EStG). Wurden Pflegeleistungen
im Angehörigenbereich erbracht, so sind aus sittlichen Gründen
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