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Geschäftsfähigkeit vor Grundstücksverkauf prüfen!Wechselt der Gründstückseigentümer,
so ist der Grundbuchbeamte verpflichtet, die Geschäftsfähigkeit
des Verkäufers zu prüfen. Eine Verzögerung des Verkaufs,
die aus der Prüfung resultiert, führt nicht zu einem Schadenersatzanspruch
gegen die Justizbehörden.
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