AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Betreuer kann Lebenspartnerschaft nicht aufheben

Keine „Zwangsscheidung“ einer Lebenspartnerschaft durch Betreuer

Die zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft erforderliche Erklärung, die Partnerschaft nicht fortsetzen zu wollen, kann für einen geschäftsunfähigen Lebenspartner wirksam nicht allein durch seinen Betreuer abgeben werden.

OLG Köln, 11.2.2004 – Az: 16 Wx 16/04

Anmerkumg AnwaltOnline:
Der lebenspartner muss die Erklärung persönlich abgeben. Damit unterscheidet sich die Rechtslage von der bei der Ehescheidung gegebenen. Hier kann der Betreuer, dem das erforderliche Aufgabengebiet übertragen worden ist, den Scheidungsantrag gem. § 607 Abs. 2 S. 2 ZPO stellen. Er benötigt allerdings die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Entscheidungskriterium ist dabei, ob die Ehescheidung dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht.

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von ZDF (heute und heute.de) und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben