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Betreuer kann Lebenspartnerschaft nicht aufhebenKeine „Zwangsscheidung“
einer Lebenspartnerschaft durch Betreuer
Die zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft erforderliche Erklärung, die Partnerschaft nicht fortsetzen zu wollen, kann für einen geschäftsunfähigen Lebenspartner wirksam nicht allein durch seinen Betreuer abgeben werden. |