| Können Erben in die Betreuungsakten sehen? |
| Ein mit einem Betreuten
in Miterbengemeinschaft Stehender kann aufgrund des eigenen wirtschaftlichen
Interesses an den Nachlass betreffenden Angaben in den Abrechnungen des
Betreuers Akteneinsicht erhalten. Demgegenüber muß das Betreuerinteresse
am Datenschutz zurückstehen. Dem Betreuer steht in dieser Hinsicht
ein eigenes Beschwerderecht zu.
OLG Köln – Az: 16 Wx 68/97 |