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Kein Wahlrecht bei Totalbetreuung?Steht ein geistig Behinderter
unter einer sogen. Totalbetreuung, so ist ein Ausschluss vom Wahlrecht
nicht zu beanstanden. Ein Ausschluss ist dann gerechtfertigt, wenn eine
Wahlteilnahme aufgrund geistiger oder psychischer Mängel nicht möglich
ist. Da die Totalbetreuung streng formal, klar und einfach feststellbar
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