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Auch bei Miteigentum an Hausgrundstück mittellos?Ist ein Betreuter Miteigentümer
eines Einfamilienhauses (Wert ca. 100.000 Euro), welches von der Mutter
des Betreuten bewohnt wird, und verfügt dieser darüber hinaus
lediglich über ein Taschengeld i.H.v. 26,20 Euro/Monat, so kann Regress
für gezahlte Betreuervergütung und Aufwendungsersatz wegen Mittellosigkeit
nicht gefordert werden.
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