![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Kindergeld auf Grundsicherung anrechnen?Auf Leistungen nach dem
Grundsicherungsgesetz darf Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden.
Ein derartiges Verhalten widerspricht dem GSiG.
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Betreuungsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |