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Bemessung des PflegebedarfsRehabilitiven Maßnahmen
zur Stärkung der eigenständigen Lebensführung Behinderter
und eine erforderliche Beaufsichtigung zur Vermeidung einer Selbst- oder
Fremdgefährdung sind bei der Bemessung des Pflegebedarfs nicht zu
berücksichtigen.
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