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Betreuung nach Testamentserstellung - Testierunfähig?
Wurde ca. 8 Monate nach Erstellung eines Testaments im Rahmen eines Betreuungsverfahrens ein fachärztliches Gutachten erstellt, so kann alleine hieraus nicht geschlossen werden, daß eine Testierunfähigkeit des Erblassers aufgrund von Altersdemenz bereits zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorlag.
Hat der Erblasser statt des einzigen Sohnes eine familienfremde und ihm erst seit einiger Zeit bekannte Person eingesetzt, so spricht auch dies nicht für eine mangelnde Testierfähigkeit.

OLG Celle - Az: 6 W 16/03