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Vermögen für Bestattungsvorsorge geht nicht für die Betreuervergütung drauf!

Hat ein Betreuter mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge Vermögen angespart, so ist dieses nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers einzusetzen.

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