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Vermögen für Bestattungsvorsorge geht nicht für die Betreuervergütung drauf!Hat ein Betreuter mit entsprechender
Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge Vermögen
angespart, so ist dieses nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz
des Betreuers einzusetzen.
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