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Betreuer nicht vom Sparguthaben für die Bestattung bezahlen
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Höhe des Schonbetrags – endlich entschieden!
Mittellosigkeit auch bei Bestattungsvorsorge
Schmerzensgeld ist Schonvermögen und –einkommen
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Schonvermögen - Im neuen Betreuungsrecht gelten grundsätzlich 4500 DM
Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen
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Vermögen für Bestattungsvorsorge geht nicht für die Betreuervergütung drauf!
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