| Klar und übersichtlich muss sie sein |
| Die Schlussrechnung, die
der Betreuer nach Beendigung der Betreuung beim Vormundschaftsgericht einreichen
muss, muss die Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar und übersichtlich
darstellen, das das Vormundschaftsgericht einen Überblick über
alle Vorgänge erhält. Die bloße Vorlage von Unterlagen
und Belegen genügt nicht.
BayObLG, Beschluss v. 25.10.2000, 3 Z BR 229/00 |