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Zusätzliche Sozialhilfe ist möglich
Bezieht ein Pflegebedürftiger, der zu Hause versorgt wird, Sachleistungen aus der Pflegeversicherung, kann für den dadurch nicht gedeckten Pflegeaufwand ein Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe nach § 69b I 2 BSHG bestehen.

BVerwG, Urteil v. 15.06.2000 - 5 C 34/99