| Zusätzliche Sozialhilfe ist möglich |
| Bezieht ein Pflegebedürftiger,
der zu Hause versorgt wird, Sachleistungen aus der Pflegeversicherung,
kann für den dadurch nicht gedeckten Pflegeaufwand ein Anspruch auf
Gewährung von Sozialhilfe nach § 69b I 2 BSHG bestehen.
BVerwG, Urteil v. 15.06.2000 - 5 C 34/99 |