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Zusätzliche Sozialhilfe ist möglichBezieht ein Pflegebedürftiger,
der zu Hause versorgt wird, Sachleistungen aus der Pflegeversicherung,
kann für den dadurch nicht gedeckten Pflegeaufwand ein Anspruch auf
Gewährung von Sozialhilfe nach § 69b I 2 BSHG bestehen.
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