Bei
Personalmangel geht der Pflegesatz in den Keller!
Die Pflegevergütung
kann gekürzt werden, wenn ein Pflegeheim zu wenig Personal beschäftigt
und das Personal in hohem Maße Überstunden erbringen muss. Pflegeheime
sind gesetzlich verpflichtet, in Vereinbarungen mit den Verbänden
der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern die personelle Ausstattung
im Pflege- und Betreuungsbereich festzulegen. Bei der Festlegung der Vergütungssätze