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Bei Personalmangel geht der Pflegesatz in den Keller!

Die Pflegevergütung kann gekürzt werden, wenn ein Pflegeheim zu wenig Personal beschäftigt und das Personal in hohem Maße Überstunden erbringen muss. Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, in Vereinbarungen mit den Verbänden der Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern die personelle Ausstattung im Pflege- und Betreuungsbereich festzulegen. Bei der Festlegung der Vergütungssätze
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