Begleitung
von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen
Das Pflegeheim muss die
Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die
eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, als Regelleistung
leisten. Finanzielle Aufwendungen hierfür kann das Heim somit nicht
als als Zusatzleistung oder sonstige Leistung abrechnen.